Zitat:
Zitat von purple
Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.
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Solche juristischen Spitzfindigkeiten liegen mit fern, für mich ist der Unterschied derselbe, wie wenn jemand sagt "Du" oder "Sie" A******ch? Für mich gibt es keinen. Gibt es den vielleicht bei einer Beamtenbeleidigung?
Es ist doch letztendlich egal wie man es nennt, 2G am Arbeitsplatz oder irgendwann vielleicht im Supermarkt oder gar auf offener Straße ist nichts weiter wie ein Zwang, wenn auch ein indirekter.
Ich befürchte auch nicht, dass der Doktor mit der Spritze in Begleitung von 2 Soldaten oder Polizisten die Leute "zwangsimpft", nein, das sicher nicht.
Jedoch sind ausgedehnte 2G Regelungen trotzdem ein Zwang, wenn auch ein indirekter. Man könnte es auch Erpressung nennen.
PS: Die Masern Impfung die in der Regel 1x im Leben erfolgen muss/soll, verdient die Bezeichung wenigstens. Im Gegensatz zu einer sich im Halbjahreszyklus wiederholen sollende Gen-Spritze mit unbekannten Langzeitfolgen.