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Alt 11.12.2021, 11:48
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Zitat:
Zitat von purple Beitrag anzeigen
Es wird Dir doch nicht die Arbeit verboten. Nur eben dort, dort wo eine Impfpflicht besteht, darfst Du nicht mehr arbeiten.


Übrigends, wir haben auch noch eine andere Impfpflicht, nämlich die gegen Masern. Auch diese Entscheidung ist den verantwortlichen Eltern freigestellt.

Kinder, die nicht geimpft sind, dürfen allerdings nicht die Schule besuchen.


Die Nichtbefolgung der Impfpflicht hat direkt auch keine Konsequenzen, aber:
Wir haben eine Schulpflicht und wenn ein Kind nicht in die Schule geschickt wird, dann hat dieses eine entsprechende Folge.

Und ZACK, da ist er wieder: der heimliche IMPFZWANG.
Lass Dein Kind nicht Impfen und Du wirst zur Kasse gebeten, da es nicht zur Schule darf.


Es ist dasselbe wie bei den Berufstätigen. Der Einzelahndel hat als Kunde die 2G Regel, wie ist es denn als Angestellter dort im Moment? 2G, 2G+, 3G oder absolut egal was?!?!
__________________
Beste Grüße

David :-)

Green Dragon W638 112CDI BJ2002 mit knapp 350tkm auf der Uhr :-)

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