Zitat:
Zitat von Korsar
...aller Voraussicht nach wird man demnächst noch zum Verbrecher. (Ich sage bewusst "Verbrecher" da in Deutschland seit vielen Jahren die Tendenz feststellbar ist die Grenze vom Vergehen hin zum Verbrechen zu verschieben....
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Verbrechen = Straftat mit einer Mindeststrafandrohung nicht unter 1 Jahr, und das pur (keine Bewährung möglich). Und davon gibt es nicht viele Tatbestände in unseren Strafgesetzen.
Vergehen = alle anderen Straftaten, eben mit einer geringeren Mindeststrafandrohung ( z. B. Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu ...Jahren, Freiheitsstrafe nicht unter ...Monaten bis zu ...Jahren).
Und der Rest wäre dann gegebenenfalls noch eine Ordnungswidrigkeit, die ein Verwarn- bzw. Bußgeld zur Folge hätte.