Bei dem Preis, es handelt sich doch um ein Gebrauchtfahrzeug? Das ist nämlich wichtig für die Steuerfrage.
Ein aus A nach D importiertes Kraftfahrzeug gilt nämlich erst als Gebrauchtfahrzeug, wenn es
a. mindestens 6.000 Kilometer auf dem Wegstreckenzähler hat
b. mehr als 6 Monate in A zugelassen gewesen ist.
Sonst wird das Fahrzeug steuerrechtlich als Neufahrzeug angesehen und Du musst es dann nachträglich in D mit 19% versteuern.
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