Zitat:
Zitat von covi3000
Hierbei möchte ich nicht den Wagen für den obligatorischen 1€ an die Schwiemu verkaufen, sondern selbst der Halter bleiben, um später beim Kaufvertrag als Verkäufer auftreten zu können.
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Halter und Versicherungsnehmer können unterschiedliche Personen sein.
Da Du aber der Halter bleiben möchtest, kann der aktuell auf Dich laufende Versicherungsvertrag nur zum Ablauf beendet werden und der neue Versicherungsnehmer hat dann die freie Wahl.
Normal wirst Du vor Ablauf den Vertrag nur los, wenn Du das Fahrzeug ab- oder ummeldest, im letzteren Fall also nicht mehr der Halter bist.
Zitat:
Zitat von covi3000
Da ich die VKlasse auch schon angemeldet habe und dabei angegeben habe das der Elch innerhalb zwei Monaten verkauft wird, hat mir die Versicherung aufgelegt innerhalb 60 Tage den Elch ab bzw. umzumelden.
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Der Satz impliziert, dass Du zwar schon ein neues Fahrzeug bei der Versicherung (wohl auch in Fortführung des alten Vertrages) versichert hast.
Darum deren Aufforderung, da sie sonst wohl eine Zweitfahrzeug-Versicherung berechnen "müssen" (also wollen).
Sprich mit Deinem Vertreter, ob es reicht, wenn eine neue Versicherung vorgelegt wird.
Da bist Du auf der sichereren Seite, als wenn Du einfach irgendwas machst.