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Zitat von Korsar
Hallo Nico,
na ja ich würde sagen, ...na nennen wir mal es mal so, das Gericht "scheint überlastet".....
Schnell von Tisch nächste Zählnummer erledigt und Kosten bei der Staatskasse konnten vermieden werden.
Innerlich würde mich das allerdings nicht zufriedenstellen, das hört sich an wie ein "Freispruch zweiter Klasse". Klar wenn Du keine Anwaltskosten usw. hattest ist es natürlich rein praktisch gesehen sinnvoll und ich würde Dir auch nicht empfehlen die Sachen damit nicht auf sich beruhen zu lassen.
 Dennoch so als weitere Lektüre: https://blog.burhoff.de/2015/11/35743/
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Ich sehe das ganz pragmatisch...!
Es wurde der Gerechtigkeit zum Sieg verholfen.
Ob das dann als Erfolg erster oder zweiter Klasse verbucht werden kann, ist mir recht wurscht...-

Immerhin reichten meine zielgerichteten schriftlichen Einwände ohne Zuhilfenahme meines Anwalts.
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Gruss
Nico + Crew