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Alt 25.12.2020, 15:32
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Zitat:
Zitat von princeton1 Beitrag anzeigen
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Mich überholte letzte Woche auf der Autobahn ein BMW 750iL mit E auf dem Kennzeichen.
Der darf echt irgendwo umsonst parken?

Und was gäbe es an sonstigen Vergünstigungen?

Ja der dürfte z.B. innerhalb der Stuttgarter Innenstadt (und da zählt verdammt viel dazu) kostenfrei parken und noch dazu auch länger als alle anderen, weil z.B. das Parklimit an Parkplätzen mit Parkscheibe oder an denen mit Parkautomaten wegfällt. Wie will man auch die Zeit ohne einen Parkschein kontrollieren?



In Schweinfurt das gleiche.


Und, strenggenommen, ist ein E-Automobil gemäß Emog (Elektromobilitätsgesetz) nur dann ein E-Auto wenn es das E hinten am Kennzeichen hat, d.h. dass man zur Not ein Ticket bekommen könnte wenn man gerade an einem Ladeplatz steht der nur für E-Autos frei ist.


Aber das ist eine andere Geschichte korinthenkackerischer Natur...
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