Gerade kam eine erste Antwort:
1. Im Anhängerbetrieb sei die Achslast um 150kg erhöht, man dürfe aber höchstens 100 km/h fahren. Nachzulesen sei das in der Zulassungsbescheinigung und was da stehe gelte dann so.
Ich hab dann darauf hingewiesen, dass die Zulassungsbescheinigung ja gerade das Problem sei und nochmals um Klärung gebeten.
2. Das Anhänger-ESP sei vorhanden und müsse nicht zwingend in der Zulassungsbescheinigung eingetragen sein. Man könne das in der Betriebsanleitung nachlesen.
Auch hier habe ich nochmals um Klärung gebeten, da ich ohne die Eintragung die 100 km/h-Zulassung des Anhängers nicht nutzen kann.
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Grüße aus dem hohen Norden!
Meine Fahrzeughistorie:
Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004)
Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008)
Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012)
Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015)
Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020)
Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020)
Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022)
Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022)
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