Zitat:
Zitat von Mad
Bekannt.
Ich habe aber an dem Bestehen keine Zweifel gehegt und daher den Begriff reine Formsache gewählt

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Danke für dein Vertrauen!! Damit hat es der Nico ja offensichtlich nicht...
Es sind schlussendlich 5 Pflichtsonderstunden (Überland, Nacht, Autobahn) + 7 normale Stunden geworden, davon 2 ausdrücklich auf meinen eigenen Wunsch (der Fahrlehrer hielt die nicht für erforderlich) und 2 zum Warmfahren vor der Prüfung. Prüfung lief dann für mich sogar gänzlich fehlerfrei, obwohl mir einmal die Vorfahrt genommen wurde und in einer 30-Zone ein entgegenkommendes Fahrzeug mit 50 plötzlich auf meine Spur wechselte, um direkt ca. eine Autolänge vor mir auf den Bürgersteig zu brettern.
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