Zitat:
Zitat von milka
Moin,
oha, laut meinen Recherchen gibt es ein Problem bei dir bzw. deinem Vahrzeug.
In deiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter "J" (Fahrzeugklasse) steht "M1". M1 bedeutet M=Menschen (N=Nutz_last) .
M1 ist ein PKW mit zulässiger Gesamtmasse von 3,5T und bis zu 9 Sitzplätzen.
Da unter 22 keine max. ZUGgesamtmasse steht, gilt die Höchstgrenze von 3,5T! Das heißt das tatsäche Gewicht des Anhänger darf zwischen Leergewicht des Vahrzeug und 3,5T liegen. Jede zusätzliche Person zum Fahrer mindert in dem Fall das tatsächliche Anhängewicht.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
Nachtrag
siehe auch hier:
https://www.motor-talk.de/forum/kfz-...-t6919837.html
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Ich möchte dir nicht zu Nahe treten, aber:
Das ist Quatsch.
M1 bedeutet, wie du richtig sagst: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 3,5t zulässige Gesamtmasse. Das ist wichtig um zu wissen, welche Führerscheinklasse ich brauche. Nämlich B. Das hat aber rein gar nix mit dem Anhänger zu tun. Der ist ein einzelnes Fahrzeug und den darf ich dranhängen, sofern Anhänglast und Stützlast eingehalten werden. So erhalte ich für meinen V300 ein Zuggewicht von bis zu 5,7t. Diesen Zug darf ich mit Klasse B nicht bewegen, da der Anhänger mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse bzw. der Zug mehr als 3,5t zulässige Gesamtmasse hat. Also brauche ich Klasse BE. Die ist für Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B (V300 mit 3,2t zulässige Gesamtmasse) und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt (welche ja eh auf 2,5t beschränkt ist). Führerscheinklasse BE ist also notwendig und wird von mir gerade erworben.
Und wie du von dem verlinkten Forumsbeitrag auf deine Aussage kommst, verstehe ich nicht wirklich...
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