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Alt 05.09.2020, 13:38
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Zitat von Fatbiker Beitrag anzeigen
Nein, es gilt immer die zulässige Anhängerlast, aber wenn der Hänger sonst überladen wäre, kann man die Stützlast dem Auto zurechnen, aber nur dann, wenn die Anhängelast hoch genug wäre, aber hier beträgt sie nur 2500kg und mit der Stützlast dazu gerechnet, wären es aber 2600kg und er darf aber nur 2500kg ziehen.
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf.


Nach § 42 StVZO wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugeschlagen und vom tatsächlichen Anhängergewicht abgezogen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf aber dennoch nicht überschritten werden.
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Gruß Charly

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