Zitat:
Zitat von K-1
und wenn Du noch die 100 kg Stützlast ausreizt, darfst Du immer noch 2500 kg ziehen, also gesamt 2600 kg, da die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet wird.
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Nein, es gilt immer die zulässige Anhängerlast, aber wenn der Hänger sonst überladen wäre, kann man die Stützlast dem Auto zurechnen, aber nur dann, wenn die Anhängelast hoch genug wäre, aber hier beträgt sie nur 2500kg und mit der Stützlast dazu gerechnet, wären es aber 2600kg und er darf aber nur 2500kg ziehen.
Hätte der Anhänger z.B. ein zGG von 2000kg, aber er wöge beladen 2100kg, dann dürfte man die Stützlast dem Auto zurechnen, weil das Auto ja mit 2500kg, mehr als die 2100kg ziehen darf.