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Alt 02.09.2020, 19:03
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Mad Mad ist offline
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Zitat:
Zitat von Amtswalter Beitrag anzeigen
So ist es. Deswegen schrieb ich: "... unter den weiteren Voraussetzungen". Aber für PKW gibt es keinen generellen Ausschluss aufgrund des Überschreitens von 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Erst das Verhältnis vom Leergewicht des Zugfahrzeuges zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist entscheidend. Und da gibt es, wie du es gesagt hast, verschiedene Verhältnisfaktoren, je nach Anhängertyp und Sicherheitsausstattung (bspw. Anhänger-ESP oder Antischlingerkupplung). Ich versuche gerade das Anhänger-ESP eintragen zu lassen, damit ich den Faktor 1,2 nutzen kann. Dann darf mein Gespann tatsächlich 100 km/h fahren.

Dann musst Du nur noch drauf achten, dass in den Bemerkungen zum Anhänger es auch einen Eintrag mit Anhänger-ESP gibt.


Bei meinem kürzlich neu gekauften Anhänger stehen nämlich die benötigten Daten des Zugfahrzeuges für Tempo 100 im Schein mit drin, d.h. in meinem Fall:
"Geeignet für Tempo 100km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstr. wenn Zug-Fz. m. ABV u. Leermass. mind. 1364kg od. wenn Zug-Fz. zus. m. spez. Fahrdyn. Stabi.-Syst. F. Anh.-Betr. Leermas. Mind. 1250kg, Zul. Reifenalter Beacht".


Bei meinem V steht übrigens als zulässiges Zuggesamtgewicht 5300kg in den Bemerkungen des Fahrzeugscheines. Liegt vielleicht an der Luftfederung die meiner hat?


Grüssle




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