Zitat:
Zitat von milka
Oha, ich habe mir "die Neunte" mal Ansatzweise durch gelesen. Da stehen aber zum Tempo 100Km/h mit Anhänger und auch Wohnanhänger so einige "wenn & aber" drin. So ist es z.B. so: das z.B. bei Wohnanhänger NEBEN den technischen Voraussetzungen, der Wohnanhänger höchstens das 0,8 fache des LEERGRWICHTS vom Zugfahrzeug haben darf um noch mit 100Km/h über die Piste gezogen zu werden. Die Faktoren schwanken von 0,3 bis 1,1 je nach Anhängertyp.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
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So ist es. Deswegen schrieb ich: "... unter den weiteren Voraussetzungen". Aber für PKW gibt es keinen generellen Ausschluss aufgrund des Überschreitens von 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Erst das Verhältnis vom Leergewicht des Zugfahrzeuges zur zulässigen Gesamtmasse des Anhängers ist entscheidend. Und da gibt es, wie du es gesagt hast, verschiedene Verhältnisfaktoren, je nach Anhängertyp und Sicherheitsausstattung (bspw. Anhänger-ESP oder Antischlingerkupplung). Ich versuche gerade das Anhänger-ESP eintragen zu lassen, damit ich den Faktor 1,2 nutzen kann. Dann darf mein Gespann tatsächlich 100 km/h fahren.
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