Zitat:
Zitat von milka
PKW + Wohnanhänger kann durchaus ein geringeres zulässigrs Gespanngewicht wie 3,5T haben. Dann passt es.
Ich wünsche allzeit eine knitter- & knatterfreie Vahrt. ;-
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Hast du in der StVO nachgelesen? Ich zitiere die Erläuterung zu Verkehrszeichen 277:
Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
Der o.g. Beschluss bezieht sich auf genau diesen Text. Ein PKW mit Anhänger bleibt eben ein PKW, so dass die Ausnahme vom Überholverbot gilt; ganz unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse.
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