Zitat:
Zitat von milka
Das gleiche ist mit Tempo 80 mit Anhänger!  Hat ein Vahrzeug 3T ZULÄSSIGES Gesamtgewicht, dann darf NUR mit einem ANHÄNGER der 500Kg ZULÄSSIGES Gesamtgewicht hat, 100Km/h gefahren werden!  Hat das Vahrzeug aber 3,5T zulässiges Gesamtgewicht (also alle Sprinter und Konsorten), ist mit Anhänger bei Tempo 80Km/h das Ende der Höchstgeschwindigkeit erreicht!  Das 100er Schild kann also getrost vom Heck der Wohndose gekratzt werden! Wird es mit vielleicht noch einem LEICHTEN persönlichen "Aufschlag" genutzt, kann relativ schnell der Führerschein davon fliegen.
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Hier ist die Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung*(9. Ausnahmeverordnung zur StVO) entscheidend. Danach ist die 100er-Regelung für Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 t möglich. Die 3,5 t beziehen sich aber nur auf die anderen Kraftfahrzeuge. Um also wieder mein Beispiel zu nehmen:
Mein Gespann mit 5,7 t zulässigem Gesamtgewicht (V300 + Anhänger) darf unter den weiteren Voraussetzungen der o.g. Verordnung 100 km/h auf der Autobahn fahren.
Für einen als LKW zugelassenen Sprinter oder V ist das natürlich etwas anderes...
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