Ich hab mir jetzt nicht alle vorgebracht Sachverhalte angeschaut, aber
Verkehrszeichen 277 gilt eben nicht für Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. D.h. ein V, der als PKW zugelassen ist, kann auch mit Anhänger und einem Zuggewicht über 3,5 t überholen. Siehe dazu:
BayObLG v. 10.07.2000: Zum Überholverbot des Z. 277 (für Lkw)
Das BayObLG (Beschluss vom 10.07.2000 - 1 ObOWi 302/00) hat entschieden: Ein Kraftfahrzeug, das im Fahrzeugschein als "Pkw geschlossen" bezeichnet ist, wird auch dann nicht zum Lkw, wenn es mit einem Anhänger betrieben wird. Deshalb bezieht sich das Überholverbot für Lkw nach StVO § 41 Abs 2 Nr 7 Zeichen 277 nicht auf ein solches Gespann, so dass Wohnwagengespanne innerhalb der ausgewiesenen Überholverbotsstrecke überholen dürfen.
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Grüße aus dem hohen Norden!
Meine Fahrzeughistorie:
Mazda 323F BA - 1.5 l 88 PS Benziner (2002-2004)
Mazda 626 - 1.8 l 101 PS Benziner (2004-2008)
Mazda 6 Kombi - 2.0 l 147 PS Benziner (2008-2012)
Ford S-Max - 1.6 l 160 PS Benziner (2012-2015)
Mercedes V-Klasse V250d - 2.2 l 190 PS Diesel (2015-2020)
Mercedes V-Klasse V300d - 2.0 l 239 PS Diesel (seit 2020)
Kawasaki Ninja ZX-6R - 636 cm³ 130 PS (2022)
Honda CB1000R Black Edition - 998 cm³ 145 PS (seit 2022)
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