Zitat:
Zitat von Fatbiker
In der Anzeige steht aber nix von fließendem Verkehr und das Nutzen vom öffentlichem Parkraum
ist sehr wohl auch eine Teilnahme am Verkehr. Nennt sich dann ruhender Verkehr.
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Wenn das Fahrzeug im stehenden Zustand angetroffen wird, verliert sich der Vorwurf mit der nichtvorhandenen Plakette in der Bedeutungslosigkeit...!
Und somit ist dieser Fall nicht sanktionswürdig...!
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Gruss
Nico + Crew