Zitat:
Zitat von princeton1
Für vorsätzlichen Betrug gibt Knast...!
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Nö, nicht in Deutschland. Dafür muss der TV schon mehrfach aktenkundig (Staatsanwaltschaft) in Erscheinung getreten sein, ein Einzelverfahren langt da noch nicht, denn die Schadenssumme ist zu niedrig.
Außerdem endet die deutsche Strafverfolgung oft an der Grenze. Ausländische TV agieren in der Regel aus einem sicheren Raum heraus, auf den hat die deutsche Justiz keinen Zugriff.
Anmerkung: Die deutsche Strafverfolgung sorgt auch nicht dafür, dass mögliche Schadenersatzansprüche eines Geschädigten durchgesetzt werden. Das deutsche Strafrecht sichert einzig und allein den Strafanspruch des Staates. Für die Sicherung zivilrechtlicher Absprüche gubt es das BGB und die zivilen Gerichte. Soll heißen: Selbst wenn ein Täter durch ein Gericht strafrechtlich verurteilt wird, hat man sein Geld noch nicht zurück. Hinzu muss man dann in der Regel ein Zivilprozeßverfahren anstrengen.
Nur in wenigen Ausnahmefällen kann es im Strafverfahren zur Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche kommen. Beispielhaft sei hier die Adhäsionsklage angeführt, oder aber das Gericht sieht von einer Strafe unter Auflage (Entschädigung pp.) ab.