Hallo,
Strafanzeige und Mahnbescheid und in der Folge dann Vollstreckungsbescheid (ist einfach, kostet nicht so viel und läuft, wenn Du Glück hast ohne große Gegenwehr durch - dann wäre die Forderung erst mal tituliert und man kann an's Eingemachte gehen). Wichtig ist beim Mahnbescheid als Grund des Anspruchs mit anzugeben, dass ein Betrug vorliegt, Verweis auf Strafanzeige. Das ist wichtig, wenn sich das Gegenüber in eine Insolvenz flüchtet, dann bleibt hinterher die Forderung trotz evtl. Restschuldbefreiung klagbar. Sprich wenn er alle Verbindlichkeiten "los" ist, könntest Du aus Deinem Vollstreckungsbescheid weiter mit staatl. Hilfe (Gerichtvollzieher, Eintrag einer Hypothk auf ein evtl. vorhandenes Grundsück, Kontopfändung usw.) versuchen Dein Geld + Kosten zurückzubekommen.
Ist natürlich aufwändig, kostet Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar aber oft zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Die anderen oben genannten Wege kann/sollte man natürlich trotzdem versuchen.
Viel Erfolg
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Grüße
Volker
Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
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