Einzelnen Beitrag anzeigen
  #9  
Alt 19.01.2020, 11:17
Benutzerbild von Korsar
Korsar Korsar ist offline
Vauminator
 
Registriert seit: 13.11.2007
Ort: Feldberg
Vahrzeug: TGE
Baujahr: 12-2023
Motor: 2,0 180 PS
Korsar´s Fotoalbum
Beiträge: 2.741
Standard

Hallo,

Strafanzeige und Mahnbescheid und in der Folge dann Vollstreckungsbescheid (ist einfach, kostet nicht so viel und läuft, wenn Du Glück hast ohne große Gegenwehr durch - dann wäre die Forderung erst mal tituliert und man kann an's Eingemachte gehen). Wichtig ist beim Mahnbescheid als Grund des Anspruchs mit anzugeben, dass ein Betrug vorliegt, Verweis auf Strafanzeige. Das ist wichtig, wenn sich das Gegenüber in eine Insolvenz flüchtet, dann bleibt hinterher die Forderung trotz evtl. Restschuldbefreiung klagbar. Sprich wenn er alle Verbindlichkeiten "los" ist, könntest Du aus Deinem Vollstreckungsbescheid weiter mit staatl. Hilfe (Gerichtvollzieher, Eintrag einer Hypothk auf ein evtl. vorhandenes Grundsück, Kontopfändung usw.) versuchen Dein Geld + Kosten zurückzubekommen.

Ist natürlich aufwändig, kostet Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar aber oft zahlt sich Hartnäckigkeit aus. Die anderen oben genannten Wege kann/sollte man natürlich trotzdem versuchen.

Viel Erfolg
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Korsar für den nützlichen Beitrag: