Du kannst dich z.B. an eBay wenden und bitten den Vorgang überprüfen zu lassen. Sinnvoll auch von der Seite, Transaktion etc. Printscreens machen damit Du was in der Hand hast, bevor es gelöscht wird, das gilt auch für die Mails weil selbige per web auf die Onlineseiten zugreifen, und wenn die nicht da sind.
Nächster Schritt wäre Anzeige und Anwalt.
Allerdings musst Du die da wirklich sicher sein und es Beweisen, reines Bauchgefühl reicht da nichts und kann nach hinten losgehen.
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der thw - - - - - ( Bilder vom V-Club und wieso 42?) - - - - - -
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