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Alt 24.01.2019, 11:46
janr janr ist offline
Vauminator
 
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Zitat:
Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Die Aussage bezüglich Anzahl der Sitzplätze ist Quatsch. Entscheiden ist das Verhältnis der Flächen zur Personen- bzw. Güterbeförderung zu einander.
Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss.
Siehe auch netter Anwendungsfall für DoKa Piloten: https://autokaufrecht.info/2011/09/s...w-ladeflaeche/

Und für die Bus Fraktion: https://www.ra-kotz.de/kraftfahrzeugeinstufung.htm/

Ein Tüvi meinte zu mir mal, dass Einrichtungen am Fahrzeug (Schienen Gurtaufnahmen) die das Erhöhen der Sitzplätze ermöglichten, dabei aber gleichzeitig das maßgebliche Verhältnis 50:50 zugunsten Ladefläche einschränken, unnutzbar gemacht werden müssen, wenn eine LKW Zulassung unter diesen (wohl nur bei Trapos ) gewünschten Umständen angestrebt ist.
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