Zitat:
Zitat von v-dulli
Die Aussage bezüglich Anzahl der Sitzplätze ist Quatsch. Entscheiden ist das Verhältnis der Flächen zur Personen- bzw. Güterbeförderung zu einander.
Der "Laderaum" muss schlicht größer als der Passagierraum sein und dazu gibt es eine definierte Rechenformel an die sich auch der Zoll halten muss.
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Siehe auch netter Anwendungsfall für DoKa Piloten:
https://autokaufrecht.info/2011/09/s...w-ladeflaeche/
Und für die Bus Fraktion:
https://www.ra-kotz.de/kraftfahrzeugeinstufung.htm/
Ein Tüvi meinte zu mir mal, dass Einrichtungen am Fahrzeug (Schienen Gurtaufnahmen) die das Erhöhen der Sitzplätze ermöglichten, dabei aber gleichzeitig das maßgebliche Verhältnis 50:50 zugunsten Ladefläche einschränken, unnutzbar gemacht werden müssen, wenn eine LKW Zulassung unter diesen (wohl nur bei Trapos ) gewünschten Umständen angestrebt ist.