Hier mal die Führerscheinklassen, die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen bzw. Anhängern bis 750 kg du >mehr< als 750 kg.
Gruß Reinhard
Fahrerlaubnisklasse)
Zugfahrzeug der
Klasse B in
Kombination mit einem Anhänger mit
- zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
- zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
Die Fahrerlaubnis der Klasse B berechtigt auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
BE

Klasse BE
Zugfahrzeug der
Klasse B in
Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kgBE