Zitat:
Zitat von elTorito
Soweit ich weiß reicht da auch das mündliche Einverständnis wenn die Nummer Zweckgebunden weitergegeben wird.
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Die Beweislast liegt dann aber bei demjenigen, der die Nummer benutzt und bei mündlichen Absprachen kommt es gerne mal zu "Missverständnissen". Das lässt sich im Nachhinein kaum nachvollziehen.