Zitat:
Zitat von overboard88
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das mit der Sicht auf das Kennzeichen so einer Kontrolle stand hält. Da gibt's Vorschriften: z.B.
Vorderes und hinteres Kennzeichen müssen in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
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Mut zur Lücke

Wer mag kann sich ja noch ein Zusatzkennzeichen an einen der Querträger schrauben... Zum TÜV-Termin würde ich den Träger vielleicht nicht mitnehmen...