Erst mal da:
https://www.adac.de/infotestrat/fahr...n/default.aspx
Die MwSt. musste erst mal dort zahlen. Nicht-EU-Land. Ob sich das auch dann noch lohnt, weis ich nicht, musste mal durchrechnen.
https://www.12gebrauchtwagen.de/ratg...inige-hinweise
Dann aus:
https://www.frag-einen-anwalt.de/Aut...z--f24459.html
ween Sie das Auto als Unternehmer für Ihr Unternehmen von einem schweizer Unternehmer erwerben, so kann der schweizer Verkäufer die rechnung netto ohne Umsatzsteuer ausstellen, sofern ihm eine Ausfuhrbescheinigung vorgelegt wird von Ihnen. Sie haben dann im Umsatzsteuervoranmeldezeitraum des Autokaufs eine in Deustchland nicht steuerbare Einfuhr zu versteuern (19%).
Diese Umsatzsteuer wird im gleichen Voranmeldezeitraum als Vorsteuer wieder abgezogen, sodass sich insoweit ein umsatzsteuerlich neutrales Ergebnis ergibt.
Kaufen Sie das Fahrzeug von Privat, so liegt keine Einfuhr vor, da diese an die Unternehmereugenschaft des Verkäufers geknüpft ist (keine 19%). Der schweizer Privatverkäufer berechnet ohnehin keine UmSt.
Da die Schweiz nicht zur EU gehört, gelten insofern natürlich auch keine EU-rechtlichen Zollabkommen.
Ob hierfür Zoll anfällt, erfragen Sie bitte direkt beim Zollamt, da die genauere Auskunft geben können.
Ich hoffe Ihnen im Rahmen der Erstberatung weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corina Seiter
Allerdings aus 2005. So viel ich weis, hat sich das Gesetzt am 01.01.2018 geändert.
Zollamt Schweiz:
https://www.ch.ch/de/mehrwertsteuer-mwst/