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Alt 14.09.2017, 12:40
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Zitat:
Zitat von Korsar Beitrag anzeigen

Nun noch ein Hinweis:

zumindest wenn der Karabiner des eigentlichen Sicherungsseils eingehängt ist kann der Ring nicht mehr über die Kupplungskugel rutschen und dass er von alleine über die Kugel rutscht könnte ich mir allenfalls theoretisch bei einer abklappbaren Kupplung vorstellen.


Ja, genau das ist mir auch gerade eingefallen (man denkt zu kompliziert!)


Ich finde jedoch nirgendwo eine rechtskräftige Aussage, dass es bei einer abnehmbaren AHK nicht sein darf.
Grund: Westfalia hat ja die Regelung akzeptiert und macht eine Öse unter den Kugelhals, also als ein fester Bestandteil des Kugelhalses.
Eine abnehmbare AHK ist in der Rechtssprechung einer starren AHK gleichgesetzt. Denn nach dem Desaster von PEKA ist klar, dass eine abnehmbare AHK so konstruiert sein muss, dass eine selbsttätige Ablösung ausgeschlossen ist.

In dem Punkt fehlt mir noch der Bezug im Schweizer und Niederländischem Regelwerk.


Andreas
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