Zitat:
Zitat von FXP
Verkehrsschild 277 = Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. (Quelle: StVO)
Aber wie oft hast du denn das Schild 277 schon gesehen?
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Auf der deutschen Autobahnen ist der Geltungsbereich dieses Schildes, oft in Verbindung mit zeitlicher Einschränkungen, sehr häufig vorhanden...!
Hatte deswegen auch mal eine zähe Gerichtsverhandlung...!
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