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Alt 30.06.2017, 17:15
Brettermeier Brettermeier ist offline
Vrischling
 
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Hansestadt Rostock -[Deutschland]- HRO Hansestadt Rostock -[Deutschland]- T 6
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Ganz einfach :
Es bedarf keiner "Lösung". Beleidigung, Üble Nachrede, Volksverhetzung, Verleumdung sind Straftatbestände die hinreichend im StGB geregelt sind.

Hier werden aber private Betreiber gezwungen, selbst (unter Androhung von Strafen) zu zensieren.

Das hier aber schreit geradezu danach, im Zweifel in vorauseilendem Gehorsam, auch wenn keine Rechtsverletzung vorliegt, zu zensieren

Dieses Gesetz eleminieren.. Der einzige Zweck ist die Beschneidung der Meinungsfreiheit. Das Löschen von tatsächlich rechtswidrigen Inhalten ist längst möglich.
Anwalt > Gericht. So hat dies in einem Rechtsstaat zu laufen.Alles andere ist Unterdrückung von unliebsamen Meinungen.
Da kann der Maas nämlich gar nicht mit um.
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