Zitat:
Zitat von princeton1
Im Kaufvertrag steht der Ansprechpartner der Werkstatt drin und gleich daneben "Im Kundenauftrag" und etwas tiefer "Keine Sachmängelhaftung wegen Privatverkauf"...
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Ich denke, man sollte unterscheiden zwischen einer Sachmängelhaftung und einer nicht stimmigen KM Angabe, die eher in Richtung Betrug geht.
Zwei Möglichkeiten für ihn: Auto gegen Bares wieder zu rücknehmen, oder Anzeige wegen Betrug bei der Polizei.
Dies alles auf Basis wenn er der Händler kenntnis davon hat. Hat er nicht, würde es mich wundern wenn er seinen Kunden schützen will, wenn es denn tatsächlich einen Kunden geben sollte.
Und eigentlich bin ich der Meinung, auch wenn er im Kaufvertrag schreibt "In Auftrag", dieser Kunde sehr wohl namentlich erwähnt werden müsste, da sonst dieser Kaufvertrag nichtig ist.
Dies aber kann wiederrum sollte ein Anwalt beurteilen können.
Hier paar Links (falls nochnicht bekannt):
http://www.12gebrauchtwagen.de/gebra...achten-sollten
http://www.auto-motor-und-sport.de/n...n-5038970.html
http://www.deutsche-anwaltshotline.d...auf_im_auftrag
dejavue...
http://www.motor-talk.de/forum/haend...-t5268479.html