Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 20.02.2017, 20:17
Benutzerbild von Cooper40
Cooper40 Cooper40 ist offline
Super V
 
Registriert seit: 21.09.2010
Ort: 34519 Diemelsee
Vahrzeug: W639.
Baujahr: 2014
Motor: OM 642
Cooper40´s Fotoalbum
Beiträge: 894

Paderborn -[Deutschland]- PB Paderborn -[Deutschland]- MF 4 0 0
Standard

Hallo „neue“ Formensprachen brauchen oft seine Zeit!
Natürlich gibt es Dinge die einen auf den Sender gehen, die Zeit heilt aber auch oft solche Wunden.

Dann, ist die Sache ist es nur „Hübsch“ oder nur „Praktikabel“. Oder irgendwie vereint!

Bei der V-Klasse würde mich auf jeden fall die „Kiste“ unten stören.

Das bei den Bus/Lieferwagen eine LKW-Zulassung möglich ist, finde ich bei einigen Varianten schon „Speziell“ Grenzwertig im Rahmen der Gesetzlichen Parameter! Dann: Wie ein Fahrzeug ausgewiesen ist, ist eines. Das andere, was das Zollamt/Finanzamt anerkennt oder nicht!

Die V-Klasse wird es nur in drei Sitzreihen geben, von daher sooooooo, keine LKW-Zulassung.
Also gilt es einen Prüfer zu finden, der einem Bescheinigt das die dritte Reihe nicht mehr einbaubar ist und dann das Finanzamt davon überzeugen, dass es als LKW Versteuert gehört.

Einer der größten Nachteile für mich wäre die Nummer mit der Heckklappe! Wenn ich etwas als „LKW“ brauche, will ich auch mal mit Stapler eine Palette von Hinterwerts!

Von daher wäre meine Frage: Hast du alle Parameter für dich abgewogen um nachher keine Überraschungen zu erleben!
Dann frage einen ob nach §21 eine Umtragung mit welchen Maßnamen möglich ist.

MfG Klaus
Mit Zitat antworten