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Alt 11.02.2017, 16:16
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Silberelch Silberelch ist offline
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Emslandkreis -[Deutschland]- EL Emslandkreis -[Deutschland]- CH 1
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Man darf bis zu 130 % des Zeitwertes (Wiederbeschaffungswertes) reparieren, sofern man folgende Spielregeln einhält:

-Die 130 %-Grenze ist fix. 1 € drüber und das war's dann...

-Einhalten des im Schadengutachten vorgegebenen Reparaturweg; d.h. wo erneuern vorgegeben wird, wird erneuert, wo instand gesetzt wird, wird instand gesetzt. Diese Vorgabe enthält immer ein gewisses Risiko, da im Zuge der Reparatur immer noch etwas dazu kommen kann!

-Nachweis des Integritätsinteresses; d.h. Haltedauer noch mindestens 1/2 Jahr nach Abschluss der Reparatur.

Bei dieser Art der Reparatur empfiehlt es sich einen Festpreis mit der Werkstatt zu vereinbaren!
__________________
Vreundlich grüßt der

Silberelch

Geändert von Silberelch (11.02.2017 um 16:18 Uhr)
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