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Alt 15.06.2016, 07:46
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alexanderpeter alexanderpeter ist offline
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[QUOTE=nordexer;402298]
Zitat:
Zitat von Andiklos Beitrag anzeigen
Stimmt: Privathaftplicht greift nicht für Fahrzeuge, auch nicht für Kraftfahrzeuge.

Hallo

mein Aufsitzrasenmäher z.B. ist mit meiner Privathaftpflicht versichert.
(Der Dame vom ADAC habe ich damals auch eine Bildungslücke geschlossen.)
Und holmengelenkte Fahrzeuge bis max 15Km/h sind auch in der Privathaftpflicht versichert.

Gruß Emil



Guten Morgen Emil.

Ich bin mir nicht ganz Sicher. Aufsitzrasenmäher in der Privathaftpflicht, aber nur für Schäden die durch den Mäher entstehen.
Legst Du Deinen Mäher aber auf den Buckel und er ist hin, zahlt die Versicherung aber nicht.
__________________
Grüße aus Püttlingen im Saarland. Dem schönsten Bundesland.

Großes fängt im kleinen an.

Peter
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