Ne, ne Bernd alles ist leider nicht präzise geregelt!
Und da legen die Versicherungsgesellschaften im Leistungsfall ihren "Spielraum" so fest, dass einer dabei gewinnt...!
Und das ist gewiss nicht der treue Beitragszahler...!
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In meinem konkreten Fall geht es darum, dass es KEINE gesetzliche oder transparente Bestimmung gibt, die bei einem selbständigen Unternehmer definiert, welche Einkommensbestandteile (z.B Abschreibungen für Abnutzung / Ansparabschreibungen / Steuersparmodelle e.c.t) zur Ermittlung herangezogen werden sollten!
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Gruss
Nico