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Alt 24.03.2016, 15:30
viano17
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Ich hatte beruflich lange Jahre mit Versicherungsgesellschaften zu tun. Kaum eine Sparte ist durch EU-Richtlinien aus Brüssel so stark betroffen wie die Versicherungsbranche. In vielen Fällen zu recht. Diese Richtlinien bestimmen wer Versicherungen vermitteln darf, betreffen u. a. die Aus- und stetige Weiterbildung der Mitarbeiter sowie Dokumentationen der Beratungsgespräche und auch Vorgaben wann welche Produkte den Interessenten überhaupt angeboten werden dürfen.

"Geschachere und Getrickse" gibt es nicht. Alle Bedingungen stehen fest und sind jederzeit nachvollziehbar; ... auch das Kleingedruckte. ;-)


Ein kleiner Schwank aus der Praxis:
Je nach vermittelten Produkt ist es Vorschrift dem Kunden u. a. ein Produktinformationsblatt und eine Beratungsdokumentation auszuhändigen; teilweise mit Empfangsbestätigung durch Unterschrift.
Um Papier zu sparen wurden einige dieser "Angaben/Unterlagen" auf CD gebrannt und den Kunden übergeben. Versehentlich war bei einem Unternehmen eine CD-Charge dabei, bei der die Datenübertragung nicht geklappt hatte. Den Kunden wurden leere CDs ausgehändigt. Nicht ein einziger Kunde hat dies bemerkt.


Dass einige Gesellschaften versuchen im Schadensfall eine Erstattung so lange wie möglich hinauszuziehen ggf. sogar kürzen, ist mir bekannt. Schadensauseinandersetzungen z. B. in der von mir bereits oben erwähnten Berufsunfähigkeitsversicherung werden überwiegend vor Gerichten ausgetragen. Dies hat in Teilen auch etwas mit der unterschiedlichen Bewertung verschiedener Fachleute (z. B. Ärzte) zu tun.

Nicht nur beim Abschluss ist eine gute Beratung durch einen absoluten Fachmann erforderlich, auch im Schadensfall ist genau darauf zu achten an wen, wann und wie welche (erforderlichen) Angaben zu machen sind.
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