Garantieleistungen sind ein Verkaufsargument.
Der Kunde bezahlt dafür.
Der Garantiegeber macht das nicht aus Großzügigkeit.
Inwieweit das maximal ausgenutzt wird, ist Sache des jeweiligen Charakters und der Situation.
Ob objektiv bewertet Fehlleistungen des Dienstleisters und Herstellers zu "Vergeltungsmaßnahmen" seitens des Kunden führen, ist Sache der objektiven Bewertung und darin liegt die Schwierigkeit und Kunst.
Über Dienstwagen und deren Nutzung gibt es vertragliche Vereinbarungen.
Sofern sich alle an die Verträge halten, dürfte es keine Probleme geben.
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