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Alt 27.01.2016, 10:03
sh911 sh911 ist offline
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Hallo Oli,

lustig finde ich, dass das Fahrzeugalter entscheident für das Verbleiben in der Werkstatt ist. Ok, verstehe ich die Versicherung richtig?:

Deine " Gurke " ( ironisch und nicht persönlich gemeint... ) ist 18 Jahre alt, da wird der Spiegel mal eben schnell mit 2 Klebestreifen befestigt - reicht vollkommen. Nur bei neuen Fahrzeugen lohnt es sich noch die Schrauben zu lösen.........

Allein für die Frechheit würde ich das einen RA geben. Dann zahlen die, die Kosten gerade noch mit drauf. Den Verweis auf das BG Urteil(e) kenne ich auch, wie gesagt - letztendlich habe ich immer das zuvor abgezogene Geld noch bekommen und die Versicherung hat da gerade noch mal die RA Kosten mit drauf gezahlt. Zu Deiner Beruhigung - Du gehst dann gegen die Versicherung vor, nicht gegen die nette Dame, welche den Unfall gebaut hat ( Falls die gut aussah und Du Skrupel hast.... )
__________________
Schöne Grüsse

Stephan

PS: Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

Lebensplan:

Plan A: Weltherrschaft übernehmen!
Plan B: Leute mit Enten bewerfen.......

Übrigens: Wer sein Ohr auf eine heiße Herdplatte legt......., der kann bald schon seine eigene Dummheit riechen........

Unterwegs im V- 250 Avantgarde Edition....

...und hinterher hüpft fröhlich ein Hobby 650 KFU
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