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Alt 19.01.2016, 11:30
HHH1961
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HHH1961´s Fotoalbum
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Der Link erklärt es sehr schön. In der Praxis verticken Händler gern eine Gebrauchtwagengarantie oder schenken sie dem Käufer oben drauf, da sie im Reklamationsfall dann gern den Käufer auf die Garantie verweisen, obgleich viele Dinge darin oftmals ausgespart werden. Unwissende Käufer geben sich damit ab. Wissende Käufer lassen sich davon nicht abspeisen und nötigen den Händler zur Nachbesserung oder ähnlich im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistung, denn da kommt der Händler nicht raus, selbst wenn eine Garantie zusätzlich abgeschlossen worden sein sollte.

Ich bin beileibe kein streitsüchtiger Mensch, hole mir aber jeweils meine Rechte. Meine praktischen Erfahrungen im Zusammenhang mit Autos kann man hier nachlesen:
http://www.motor-talk.de/forum/gebra...-t2354735.html
http://www.motor-talk.de/forum/sachm...l#post37402761
http://www.motor-talk.de/forum/probl...-t5436460.html
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