Zitat:
Zitat von md-hasloh
Mal einen Exkurs in Sachen Firmenwagen...
Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen)
Dann gibt es Leasing oder Kauf(ggf Finanzierung)
Leasing Km oder Restwert, bei letzterem ist das FA auch immer hellhörig wenn die Raten sehr hoch und Restwert am Ende sehr niedrig ist... & das Kfz übernommen sowie veräußert wird.
Beim Kauf gibt es den Buchwert, welcher über die Jahre kumuliert weniger wird, bis 1€ halt. Das der V nach 6 Jahren nicht bloß ein € Wert ist (egal ob Totalschaden oder nicht) ist klar.
Somit wird der VK als Gewinn angerechnet. Hier ist dann noch zu berücksichtigen ob MwSt damals gezahlt/gezogen worden ist.
Wird das Kfz vor Abschreibung zu 1€ veräußert wird der Buchwert von VK gewinnmindernd abgezogen...
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Zitat: Als Selbständiger mit Kundenbesuchen ist es dem Finazamt (zumindest in HH) schnuppe was es für ein Fahrzeug ist. Es MUSS nur zu mindestens 51% geschäftlich genutzt werden (gibt auch Möglichkeiten die weniger % geschäftlicher Nutzung zulassen - das würde jetzt aber zu weit gehen)
Geschäftlich genutz, zu mehr als 51% must Du aber mit einem Fahrtenbuch nachweisen. Und genau da ist der Kackpunkt. Das wir wohl nicht jedem gelingen. Da macht das FA sehr genaue Ansagen.
Das ist sehr schwer. Das wäre im Handwerk auch das gleiche Problem.
Der Aufwand ist sehr groß. Wenn was nicht stimmig ist wird das ganze vom FA verworfen. Dann war der Aufwand für den A.......