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Alt 11.12.2015, 17:37
purple
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Zitat von V6 Mixto Lang Beitrag anzeigen
Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????

Doch, schaust Du einfach mal in den §172 StPO: Beschwerde des Verletzten; Klageerzwingungsverfahren
Das Klageerzwingungsverfahren hat zur Folge, dass die staatsanwaltschaftliche Verfahrenseinstellung gerichtlich überprüft wird.

Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind.

Straf- und Zivilrecht sind in unserem Rechtssystem getrennt zu betrachten.
Strafgesetze dienen ausschließlich dazu den Strafanspruch des Staates zu befriedigen. Im Rahmen des Strafverfahrens werden grundsätzlich keine zivilrechtlichen Entscheidungen getroffen / Schadensersatzansprüche befriedigt. Hier ist der Geschädigte dann gefordert, seine Ansprüchen im Rahmen der Zivilgerichtsbarkeit zu regeln. Die Einstellung eines Strafverfahren hat in der Regel keine Auswirkungen auf ein Schadensersatzverfahren.

Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......
Es ist doch schön, dass ein Schadensausgleich erfolgt ist und die Ansprüche des Geschädigten befriedigt worden sind. Und das unabhängig davon, dass das Strafverfahren eingestellt worden ist.
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