Einzelnen Beitrag anzeigen
  #58  
Alt 11.12.2015, 17:05
HHH1961
Gast
 
HHH1961´s Fotoalbum
Beiträge: n/a
Standard

Ich, der ich Laie in Angelegenheiten des Rechts bin, verstehe das so, dass Du die Verfahrenseinstellung in der Tat wohl nicht rückgängig machen kannst. Du kannst die Entscheidung darüber aber anfechten, worüber Du in dem netten Brief des Staatsanwaltes wohl auch informiert worden bist. Alles geregelt in der Strafprozessordnung, lies mal die Paragraphen 171 http://dejure.org/gesetze/StPO/171.html und 172 http://dejure.org/gesetze/StPO/172.html . In netteren Worten auch hier nachlesbar https://www.strafverteidiger-berlin....geschaedigter/

Im Übrigen ist es ja nicht so, dass Dein Schädiger nicht gepeinigt werden wird, denn wie Du berichtet hast, schreibt der Staatsanwalt Dir ja auch, dass er das Verfahren als Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben hat. Mit anderen Worten: der Staatsanwalt sorgt zwar nicht für eine Geld- oder gar Freiheitsstrafe, aber die Behörde voraussichtlich für eine Geldbuße. Die Motivation dafür ist m. E. recht schön hier https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit beschrieben, daraus auszugsweise: "Nach deutschem Recht ist eine Ordnungswidrigkeit eine Gesetzesübertretung, für die das Gesetz als Ahndung eine Geldbuße vorsieht (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)). Bei manchen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung kann neben der Geldbuße (Synonym: Bußgeld) auch ein Fahrverbot von maximal drei Monaten verhängt werden. Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit dem Mittel der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Geldbußen. Das gilt hauptsächlich für leichte Fälle der Gefährdung oder Beeinträchtigung von Rechtsgütern anderer Personen (z. B. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung) ..."

Das mag alles, wie bereits angedeutet, nicht Deinen Erwartungen entsprechen, aber augenscheinlich geht wortwörtlich alles mit rechten Dingen zu, also eben nicht getreu "... da wird wohl wieder jemand jemanden kennen ..." oder "... (arbeitsscheue) Staatsanwalt ...". Derartige Formulierung haut man schnell mal raus, lesen sich ja auch sehr schön, aber nach meiner Einschätzung ist dies eben keine Bananenrepublik.
Mit Zitat antworten
Folgende 2 Benutzer sagen Danke zu für den nützlichen Beitrag: