Zitat:
Zitat von HHH1961
Wie wäre es alternativ mit Eskalation an die oberste Dienstaufsicht?
|
Wie soll das rechtlich gehen?? Die Entscheidung zur Verfahrenseinstellung durch den Staatsanwalt kann ich doch mit einer "Beschwerde/Einspruch" nicht rückgängig machen oder?????
Der (arbeitsscheue) Staatsanwalt schrieb mir im letzten Satz, dass "evtl. zivilrechtliche Ansprüche durch diese Entscheidung nicht berührt" sind.
Aber was soll überhaupt dieser Satz, denn der Schaden wurde ja bereits durch die Versicherung des Schädigers beglichen und mehr als eine Anzeige wegen Unfallflucht kann ich ja nicht machen......