Hallo,
hier eine Aussage eines Herstellers für Anhängervorrichtungen, mit der ich selbst zufrieden bin. Die betreffende Stelle in der Verordnung ist weiter unten als Textkopie!
Gruß
Andreas
Hallo Herr xxxx,
alle Neuentwicklungen werden nach der Richtlinie ECE 55 konstruiert und haben somit eine zusätzliche Öse zum Einhängen des Abreisseils. Bestehende Konstruktionen nach EG94/20 müssen nicht nachträglich geändert oder angepasst werden.
Somit ist es bei älteren oder bestehenden Kupplung ausreichend und auch richtig das Seil um den Kugelhals zulegen. Das EG Recht steht über dem nationalen Recht, so dass diese Regelung auch für die Niederlande zutrifft.
Um Diskussionen mit der dort örtlichen Polizei zu vermeiden, die willkürlich Touristen abkassieren, empfiehlt sich vielleicht eine zusätzlich geschraubte Öse um den festen oder abnehmbaren Kugelkopf anzubringen.
Dann ist man auf der Durchreise auf jeden Fall vor Überraschungen sicher.
ECE 55 Anhang V:
1.5. Die Hersteller von Halterungen müssen Befestigungspunkte für Hilfskupplungen oder Vorrichtungen vorsehen, die für ein selbsttätiges Anhalten des Anhängers erforderlich sind, falls sich die Hauptkupplung löst.
|