Zitat:
Zitat von v-dulli
Das ist jetzt nicht Dein Ernst, oder?
Muss ich Dir wirklich erklären dass eine, von "Dir", nachträglich angebrachte Öse durch die EG-Typengenehmigung nicht abgedeckt ist?
Und dass der Prüfer das nicht berücksichtigen muss befreit doch nur ihn von der Verantwortung und nicht Dich als Betreiber.
Im Ernstfall bis Du mit einer nichtgenehmigten AHK unterwegs und die Versicherung freut es.
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Das mit der Versicherung, was soll da sein? Auch wenn die Typgenehmigung erloschen sein sollte und das muss bei fachmännisch er Ausführung erstmal ein Gutachten bemängeln, ist die Versicherung im Haftpflichtfall zum Ersatz verpflichtet. Wohl kann! Sie einen danach in Regress nehmen, bis zu einem Betrag von max. 5000€, dazu muss aber die Versicherung BEWEISEN, dass die Änderung und somit das Erloschen der Betriebserlaubnis ursächlich für den Unfall waren.
Beispiel: Du lässt dir deine Rückleuchten lasieren (das kann ich zB gar nicht leiden). Durch diesen Vorgang erlischt die Zulassung der Leuchten und dein Auto ist erstmal mit schwerem Mangel unterwegs.
Nun Fährst DU morgens jemandem mit dem Auto hinten drauf.
Der Undallgegner sieht beim fotografieren, dass du lasierte Rückleuchten hast und weist auf die erloschene BE hin. Nun hat das aber mit dem Unfall nix zu tun, ist also für die Versicherung egal. Der Polizei aber womöglich nicht und du bekommst eine Mängel Karte oÄ.
PS Ich hab noch nie verstanden, warum man das Abreißseil über den Kugelkopf legt. Das ist völliger Nonsens. Leider ist auch bei meiner abnehmbaren Kupplung nichts vorgesehen dafür.
Guckt mal bei den Amerikanern. Die haben ein Abreißseil UND zwei Ketten zum Sichern am Anhänger.
Des weiteren darf man sehr wohl an die Kupplung etwas anschweißen. Wenn man es danach von einem Prüfer nachprüfen lässt und zur Not sogar die Änderung eintragen lässt. Das kostet 25€ in etwa und gut ist.