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Alt 10.10.2015, 17:18
knipping
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Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Das hat mit Fuchser nichts zu tun, das ist, obs gefällt oder nicht, Fakt.
Eine nachträglich angschweisste Öse ist eine bauliche Veränderung der AHK und somit abnahmepflichtig!

Viele andere und ich wissen das auch, man soll nur nicht alles so eng sehen.
Wenn ich an meinem Schweller aufgrund eines magels der TÜV Untersuchung ein Reperaturblech einschweiße, wird das Fahrzeug wenn die Reperatur ortnungsgemäß ausgeführt ist auch nicht stillgelegt.

TÜV NORD
Gesetzliche Vorschriften und technische Anforderungen zum Schweißen von Anhängern und Zugkonstruktionen.

Es darf nur in Längsrichtung in der neutralen Zone (Rohrmitte) geschweißt werden.
Ein- bzw. Anbauhinweise für lichttechnische Einrichtungen und für die Auflaufvorrichtung sind zu beachten. Nach der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
Alle technischen Einrichtungen müssen bauartgenehmigt und mit einem
amtlichen Prüfzeichen versehen sein [ABG oder EG-Typgenehmigung].
Scharfkantige Teile am Fahrzeugäußeren sind unzulässig (abgerundete Profile und Verschlüsse verwenden).

Vor dem Umsetzen eigener Ideen sollten eventuelle offene Fragen
rechtzeitig mit dem TÜV-Sachverständigen geklärt werden. Das hilft,
zusätzliche Arbeit zu vermeiden.
Wir wollen, dass Sie sicher fahren.

Ihr TÜV NORD Mobilität
Produktmanagement für amtliche Dienstleistungen

So ich hoffe das ist hier mit erledigt.

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