Hai,
schaust Du mal auf diese Seite:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/FAQ...faq_liste.html
Das Fahren mit Kurzzeitkennzeichen ist unter den dort definierten Bedingungen möglich (soll heißen, dass Du unter diesen Bedingungen ein Kurzzeitkenneichen beantragen kannst und auch bekommen wirst). Wenn es dann doch ein wenig weiter gehen sollte: Wer sollte das kontrollieren? Die Pol kann ja nicht jedes Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen anhalten und prüfen, ob die HU noch gültig ist.