Vielleicht möchte der Käufer ja auch noch auf Basis des Fernabsatzgesetzes von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen...!
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Ansonsten empfehle auch ich entspannt zu bleiben.
Schreibe dem Schuldner erst einmal per Einschreiben eine sachliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung.
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Grüssle
Nico