Ich täte mich in vergleichbarer Situation mehr als ärgern, denn das Verhalten des namenlos Gescholtenen, konkret das Nichtbegleichen seiner Schuld, ist unzweifelhaft nicht legal. Doch ich würde dieses Forum nicht instrumentalisieren, sei der Anlass noch so nachvollziehbar, denn es wäre meines Erachtens nicht legitim. Ich würde stattdessen die gegebenen Rechtsmittel ausschöpfen, also Anzeige erstatten.
Nachtrag: Den bisherigen Beiträgen nach ist dieser Rat aber nicht mehrheitsfähig.
Geändert von HHH1961 (15.09.2015 um 21:02 Uhr)
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