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Alt 09.08.2015, 15:40
hudemcv
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Zitat von v-dulli Beitrag anzeigen
Ich würde die originalen Leuchten für eine eventuell Rückrüstung behalten und defekte Leuchten umbauen.

Wenn Du geprüfte Leuchten in den neuen Träger einbaust gibt es auch keine Probleme mit der Zulassung

Es gibt hier ja auch kaschierte Smart-Rückleuchten am 638er.

Einzig Brems- und Nebelschlussleuchte dürfen nicht zu nah beieinander liegen.
Ja, die müssen mind. 100 mm Abstand haben, ich weiß.
Ich will ja meine "fast originalen" Lampen behalten, um innerhalb weniger Minuten umbauen zu können, wenn nötig. Die neuen baue ich aber aus heilen gebrauchten zusammen. Ich will ja keine Löcher flicken. Und Löcher will ich nur an bestimmten Stellen reinmachen. Aslo besorge ich mir, wenn es soweit kommt einen Satz gebrauchte heile Lampen. Aber zum Testen tut es eine defekte. Ich schneide ja eh vieles hinten raus und benutze nur die "Hülle" und den alten Glühlampenträger. Und wegen der Zulassung: Grundsätzlich ist es ja richtig, dass ich die nicht unbedingt zulassen muss, da Bauart-geprüft, aber ich benutze eine alte Leuchte als Träger der neuen. Da will ich doch lieber den Segen für haben, weil ich keine Lust habe, dass meine Frau irgendwann mit eifrigen Polizisten diskutieren muss.
Bisher wurde noch niemand mit meimen V angehalten, trotz des Äußeren. Aber wer weiß.
Das will ich meiner Frau nicht unbedingt zumuten. Zumal ihr da wohl auch die Argumente fehlen würden.

Geändert von hudemcv (09.08.2015 um 15:43 Uhr)
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