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Alt 20.07.2015, 16:34
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Korsar Korsar ist offline
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Hallo,

so wie mir das bekannt ist stimmt die Aussage nicht ganz.

Hier mal die verschiedenen Varianten / Voraussetzungen in Kurzform

( http://www.humbaur.com/wissenswertes...-regelung.html )

100 km/h Regelung So dürfen Sie Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen

Sie wollen Ihren Anhänger für 100 km/h zulassen? Dann müssen diese Bedingungen erfüllt sein:

Das Zugfahrzeug darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein.
-Das Zugfahrzeug muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Die Reifen des Anhängers müssen auf mindestens 120 km/h
zugelassen sein. Das ist bei Humbaur Anhängern Standard. Sie dürfen
- außerdem nicht älter als 6 Jahre sein.
- Sie müssen eine 100 km/h-Plakette am Heck des Anhängers
anbringen.
- Ist der Anhänger gebremst, braucht er auch hydraulische
Radstoßdämpfer.
- Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur
Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
0,3 für ungebremste Anhänger
1,1 für gebremste Anhänger
1,2 mit Antischlingerkupplung.
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Was mir nie ganz klar geworden ist, kann man durch eine Antischlingerkupplung bei einem ungebremsten Anhänger auch ein günstigerers Verhältnis hinbekommen als die läppischen 0,3 (die vollen 750 kg bekommt bekommt man nur mit den neuen MP's deren Leergewicht wohl deutlich über den Eintragungen in den Papieren liegt - 2500kg x 0,3 = 750 kg.

Wenn man auch nur mit einem um 0,1 besseren Faktor weg käme (BSP. Leergewicht 1950 kg x 0,4 = 780 kg) das wäre die Nachrüstung einer Antischlingerkupplung vielleicht ja wert?
__________________
Grüße

Volker






Ich bin besorgt über die Verfassung unserer Verfassung

Geändert von Korsar (20.07.2015 um 16:42 Uhr)
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